Die Schützenbruderschaft besteht aus dem Präses, sowie aus den ordentlichen, den Ehren- und den Ehrenvorstandsmitgliedern. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt und sich zu den Zielen der Bruderschaft bekennt.
Wer Mitglied der Bruderschaft werden will, muss die Aufnahme beim Rendanten beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der erweiterte Vorstand.
Der Antragsteller tritt nach der Entscheidung des erweiterten Vorstandes erst dann in seine Rechte als Mitglied ein, wenn er die Aufnahmegebühr bezahlt hat
Alternativ, drucken Sie die folgende Beitrittserklärung aus und senden diese per Post oder per E-Mail an den Rendanten unserer Bruderschaft. Gerne Können Sie die Erklärung auch einem Mitglied des erweiterten Vorstands übergeben.
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